Ist das historische Fenster im Baudenkmal noch zu retten?

In Deutschland wird das historische Fenster nach wie vor immer wieder neuen Prüfungen unterworfen. Trotz aller Ausnahmeregelungen und Befreiungen von der Energieeffizienz und trotz des großen Einsatzes engagierter Denkmalpfleger sind historische Fensterbestände immer mehr von der Vernichtung durch irreversible Eingriffe bedroht.


Täglich werden unter den Augen der Denkmalbehörde, wertvolle oder erhaltenswürdige Fensterbestände einer vermeintlichen Energieeinsparung geopfert oder nachhaltig verschlimmbessert. Durch die Entsorgung historischer Fenster wird die Authentizität und der Denkmalwert und sogar der Markt- und Immobilienwert von Baudenkmalen reduziert. Aus Angst vor Mieterprotest und Rendite-Verlust wird in Baudenkmalen vorsorglich ein moderner Wohnstandard angestrebt, ohne die mittel- und langfristigen Folgen der „Sanierung“ zu bedenken oder diese in die Gesamtenergiebilanz mit einzubeziehen.


Die Aufweichung der Wertmaßstäbe für die Erhaltung historischer Fenster hat den Verlust weiterer historischer  Substanz zur Folge. Türen, Treppen, Fußböden und andere Bauteile folgen den geopferten Fenstern in den Bauschuttcontainer. Fassaden und ganze Baudenkmale werden mit Verweis auf die Klimaschutzstrategie des Bundes entstellt.


Verdrängt die Attrappe das Original?

Historische Altstädte verarmen bauhistorisch immer mehr durch die Genehmigung und den Einbau „denkmalgerechter“, historisierender Fenster. Authentische Bausubstanz weicht immer mehr einer Kulisse ohne historischen Wert. Die so genannte „Wiener Sprosse“ avanciert allmählich zum Feigenblatt einer falsch verstandenen Denkmalpflege, denn diese industriell hergestellte Attrappe eines Sprossenfensters gilt heute bei einigen Denkmalpflegern als „denkmalgerechter“ Ersatz für historische Fenster. Während historisch authentische Substanz, die sich über Jahrhunderte bewährt hat, somit für die Nachwelt für immer verloren geht, gibt dagegen niemand mehr als eine Gewährleistung von gerade einmal fünf Jahren auf die „Wiener Sprosse“.


Was ist uns die Überlieferung des Authentischen, die Bewahrung von Geschichte noch wert?

Spielen die Maßstäbe und die Grundlagen aller Denkmalschutzgesetze, die 16 Artikel der Carta von Venedig, noch eine entscheidende Rolle, wenn es um den Erhalt historischer Werte für zukünftige Generationen geht?


Die Maßstäbe der Denkmalpflege:

In Bezug auf historische Fensterbestände sind die nachstehenden Argumente für den Denkmalschutz maßgeblich:

  1. Bewahrung der historischen Substanz.

  2. Eingriffe und Hinzufügungen müssen reversibel und mit authentischen Handwerkstechniken und historischen Materialien erfolgen.

  3. Diese Eingriffe müssen auf das Notwendige beschränkt bleiben.

  4. Die Restaurierbarkeit muss erhalten bleiben.

  5. Das Urteil über den Wert der zur Diskussion stehenden Zustände und die Entscheidung darüber, was beseitigt werden kann, dürfen nicht allein von dem für das Projekt Verantwortlichen abhängen.

  6. Die Beiträge aller Epochen zu einem Denkmal müssen respektiert werden: Stileinheit ist kein Restaurierungsziel.


Wirtschaftliche Interessen

Weshalb werden Fenster, die wichtigsten Bauteile für das Erscheinungsbild von Baudenkmalen, so häufig im wahrsten Sinne des Wortes „geopfert“? Obwohl die Funktionalität und der Wert historischer Fenster im Altbau von vielen Fachleuten, wie Denkmalpflegern, Architekten und manchen Handwerkern weitgehend verstanden und wertgeschätzt wird, gelingt es dennoch der Lobby der Fensterhersteller und Glasindustrie ihre kommerziellen Interessen mit Hilf staatlicher Verordnungen durch die EnEV und staatlicher Förderung durch die KfW gegen die ursprünglichen Ziele des Denkmalschutzes durchzusetzen.


Wer nimmt die Denkmalpflege und die Reparaturkultur noch ernst?

Welche Wertmaßstäbe legen wir für unser kulturelles Erbe an und wie werden diese umgesetzt? Das Kulturelle Erbe, so der österreichische Denkmalpfleger und Kunsthistoriker Wilfried Lipp, ist eine dramatisch bedrohte und schwindende Ressource. Denkmalpflege ist nach Lipp Wegbereiter und Bestandteil einer zukunftsweisenden Reparaturgesellschaft. „Das 21. Jahrhundert wird - und dafür spricht vieles - ein Jahrhundert der Reparatur werden, werden müssen.“[]


Gibt es noch Hoffnung?

Seit dem Jahr 1999 restaurieren Fensterhandwerker auch in Deutschland historische Fensterbestände im Sinne des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Da jede Maßnahme auch im Baudenkmal im Sinne des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot in § 5 Energieeinsparungsgesetz nachweislich wirtschaftlich sein muss, schöpfen wir Fensterhandwerker Hoffnung. Denn viele Denkmalpfleger, Architekten und Eigentümer von Baudenkmalen nehmen nicht nur den Erhalt und die Pflege der ihnen auf Zeit überantworteten Baudenkmale ernst. Auch die gewissenhafte und ehrliche Prüfung der bauphysikalischen Folgen und der langfristigen Wirtschaftlichkeit einer „energetischen Ertüchtigung“ ist für viele Fachkundige ein entscheidendes Argument.

Es bleibt zu hoffen, dass die von der KfW bestellten „Energieberater für Baudenkmale“ mit ihrem „Fördersegment Effizienzhaus Denkmal“ bei der „energetischen Sanierung von erhaltenswerter historischer Bausubstanz“ den satzungsgemäßen „Erhalt des baukulturellen Wertes der Gebäude“ und ihrer Bauteile ernst nehmen. Wer Inhalt und Auftrag von Denkmalschutz und Denkmalpflege ernst nimmt, stutz jedoch leicht bei diesem Vorhaben: „Sanierung“ ist ein Begriff, der in keinem der 16 Gesetze zum Schutz der Kulturdenkmäler in den Bundesländern vorkommt. Er bezeichnet Maßnahmen, die eine qualitative Veränderung der Bausubstanz zum Ziel haben. Wenn es aber tatsächlich das Ziel ist, „den Druck von der Fassade zu nehmen“, dann besteht Anlass zur vorsichtigen Hoffnung. Denn historische Fenster sind nicht die Energielöcher der Baudenkmale, sondern sogar energetische Aktivposten, wenn man sie lässt. Die Anpassung eines Baudenkmals an moderne Wohnansprüche kann und muss reversibel gestaltet sein.



Foto: Wikimedia

Immer häufiger werden in Deutschland historische Fenster durch neue „denkmalgerechte“ Fenster mit Sprossen-Attrappen ersetzt.

Kastenfenster im Ensembleschutz.

Nach der „energetischen Ertüchtigung“ mit „denkmal-gerechten“ Neufenstern, gefördert von der KfW. Ist dies nur eine „unerhebliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes“ der Gesamtanlage Altstadt?

Historisches Fenster mit Resten von Leinölfarbe. Trotz fehlender Pflege über viele Jahrzehnte hat das Holz keinen Schaden genommen.

„Denkmalgerecht energetisch ertüchtigter“ Fensterbestand mit „Wiener Sprosse“.

Im Baudenkmal ist laut Denkmalschutz das originale historische Fenster (kleines Bild ) zu konservieren oder zu restaurieren. Eine „energetische Ertüchtigung“ kann fast immer reversibel als inneres Vorfenster erfolgen.

Die Fenster der linken Haushälfte wurden „energetisch ertüchtigt“ und „denkmalgerecht“ ausgetauscht.

Aufgrund der dichten Fenster erhöht sich die Feuchtigkeit in der Raumluft. Die Bewohner sind verpflichtet, regelmäßig zu lüften. Vermehrter Schimmelbefall und Rechtsstreitigkeiten können trotzdem die Folge sein.